Beisetzung Schweiz
- Abholung schweizweit, rund um die Uhr
- Rituelle Waschung (Ghusl) & Kafan-Set
- Einfacher Sarg gemäss Vorschrift
- Organisation des Janaza-Gebets
- Beisetzung auf muslimischem Grabfeld
- Alle Behördengänge & Dokumente
Wenn ein geliebter Mensch von uns geht, sind wir für Sie da – Tag und Nacht. Wir übernehmen Ghusl, Kafan, das Janaza-Gebet und die Beisetzung oder Überführung ins Heimatland: würdevoll, nach islamischem Ritus und so rasch, wie es die gesetzlichen Fristen erlauben.
Wir begleiten Sie durch alle Schritte einer islamischen Bestattung und nehmen Ihnen in dieser schweren Zeit die organisatorische Last ab – religiös korrekt, respektvoll und zuverlässig.
Die Ganzwaschung des Verstorbenen wird von gleichgeschlechtlichen Personen durchgeführt, die mit dem Ritus vertraut sind – mit grösster Sorgfalt, Würde und in Übereinstimmung mit den islamischen Vorschriften. Angehörige dürfen auf Wunsch anwesend sein oder mithelfen.
Wir hüllen den Verstorbenen in schlichte, weisse Baumwolltücher – drei Tücher für Männer, fünf für Frauen, ganz nach der Sunna. Das Kafan-Set ist in allen unseren Paketen enthalten.
Wir koordinieren das Totengebet mit der Moschee Ihres Vertrauens oder einer Moschee in Ihrer Region – inklusive Terminabsprache mit dem Imam, Information der Gemeinde und Transport zur Gebetsstätte.
Wir organisieren die Erdbestattung auf einem der muslimischen Grabfelder in der Schweiz – mit Ausrichtung des Grabes nach Mekka (Qibla) und so rasch wie möglich. Die Regelungen der jeweiligen Gemeinde und des Friedhofs klären wir für Sie ab.
Repatriierung in die Türkei, nach Bosnien, Kosova, Albanien, Nordmazedonien, Nordafrika und in weitere Länder – inklusive Zinksarg, Flugbuchung, Flughafenabwicklung und aller nötigen Papiere. Auf Wunsch koordinieren wir auch die Beisetzung im Heimatort.
Todesbescheinigung, Zivilstandsamt, Bestattungsbewilligung, Leichenpass, Konsulat und Botschaft: Wir erledigen sämtliche Formalitäten für Sie – schnell, korrekt und in Absprache mit den zuständigen Stellen im In- und Ausland.
Im Todesfall zählt jede Stunde. Ein einziger Anruf genügt – wir kümmern uns um alles Weitere und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.
Rufen Sie unsere 24h-Hotline an – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Wir hören zu, beraten Sie – nach Möglichkeit in Ihrer Sprache – und besprechen sofort die nächsten Schritte.
Unser Team holt den Verstorbenen zu Hause, im Spital oder im Pflegeheim ab – schweizweit, diskret und mit dem gebotenen Respekt.
Die rituelle Waschung und Einhüllung erfolgt durch gleichgeschlechtliche Personen. Anschliessend organisieren wir das Janaza-Gebet in der Moschee.
Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld in der Schweiz – oder Überführung ins Heimatland. In beiden Fällen so rasch, wie es die gesetzlichen Fristen und die Behörden erlauben.
Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen: Sie erhalten vorab eine klare Offerte mit Festpreis. Sind Sie Mitglied eines Bestattungsfonds oder versichert, klären wir die Kostenübernahme gerne für Sie ab.
Viele Familien sind Mitglied eines Bestattungsfonds, etwa eines türkischen oder balkanischen Fonds oder eines Moschee-Vereins. Sagen Sie uns, bei welchem Fonds Sie Mitglied sind – wir klären die Kostenübernahme mit dem Fonds ab und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
Viele Schweizer Gemeinden übernehmen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner einen Teil der Bestattungskosten. Was genau, regelt jede Gemeinde in ihrem Bestattungs- und Friedhofreglement.
Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Sterbeort. Wir klären für Sie ab, welche Leistungen Ihre Gemeinde trägt und was ein Grab auf einem muslimischen Grabfeld kostet.
Die Reglemente unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Bei einer Überführung ins Heimatland entfallen die Friedhofsleistungen der Gemeinde.
Ein Reihengrab auf dem Friedhof der Wohngemeinde ist für Einwohnerinnen und Einwohner oft unentgeltlich.
Manche Gemeinden stellen einen einfachen Sarg zur Verfügung.
Vereinzelt übernimmt die Gemeinde die erste Überführung der verstorbenen Person.
Hat Ihre Gemeinde kein muslimisches Grabfeld, ist eine Beisetzung andernorts oft möglich. Dafür fallen meist Gebühren für Auswärtige an.
Wir sind in der ganzen Schweiz tätig: Wir holen die verstorbene Person an jedem Ort ab und organisieren die Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld oder die Überführung ins Heimatland. Die Bestimmungen von Kanton und Gemeinde klären wir für Sie ab.
Der Islamische Bestattungsdienst Schweiz ist für muslimische Familien da, die einen Angehörigen verloren haben. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass die letzten Dienste am Verstorbenen so verrichtet werden, wie es der Islam vorsieht – und richten unsere Arbeit danach aus.
Wir begleiten Familien in der ganzen Schweiz und stimmen uns mit der Moschee, dem Imam oder dem Verein Ihres Vertrauens ab. Die Beratung erfolgt nach Möglichkeit in Ihrer Sprache – respektvoll und ohne Zeitdruck.
Wir führen ausschliesslich Erdbestattungen durch, wie es der Islam gebietet.
Jedes Grab wird so ausgerichtet, dass der Verstorbene auf der rechten Seite mit dem Gesicht zur Qibla liegt.
Wir setzen alles daran, die Bestattung so rasch zu ermöglichen, wie es die gesetzlichen Fristen erlauben – ohne Kompromisse bei der Sorgfalt.
Waschung, Gebet und Beisetzung koordinieren wir mit der Moschee und dem Imam Ihrer Wahl.
«Jede Seele wird den Tod kosten. Und ihr werdet erst am Tag der Auferstehung euren vollen Lohn erhalten.»
In einem Trauerfall tauchen viele Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – für alles Weitere sind wir jederzeit telefonisch für Sie da.
So rasch, wie es das Gesetz erlaubt. Der Islam empfiehlt eine möglichst rasche Beisetzung, und wir richten unsere Organisation danach aus. In vielen Kantonen darf eine Bestattung jedoch frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Die genaue Frist hängt zudem von der ärztlichen Freigabe, den Öffnungszeiten der Behörden und der Verfügbarkeit des Grabfelds ab. Bei einer Überführung ins Ausland dauert es je nach Zielland meist zwei bis vier Tage.
Im Ratgeber finden Sie Hintergründe zu Ghusl, Janaza, Beisetzung, Überführung und Formalitäten in der Schweiz – verständlich erklärt und laufend ergänzt.
Diese Verbände vertreten muslimische Gemeinschaften auf nationaler und kantonaler Ebene. Die Links führen direkt zu den Websites der Verbände.
Die Auflistung dient der Orientierung. Sie bedeutet keine Partnerschaft oder Zusammenarbeit mit den genannten Verbänden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Todesfall erreichen Sie uns rund um die Uhr telefonisch. Für allgemeine Fragen, Offerten oder ein Vorsorgegespräch können Sie uns auch über das Formular oder per E-Mail schreiben – wir melden uns rasch bei Ihnen.
Nach Möglichkeit beraten wir Sie in der Sprache, in der Sie sich am wohlsten fühlen.